Beratungslehrer helfen Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Schulschwierigkeiten, soweit die Ursachen hierfür im pädagogischen Bereich liegen. Insbesondere sind hier Leistungsschwächen (Leistungsabfall oder Leistungsschwankungen) und Lernschwierigkeiten zu nennen.
Thomas Michaelis, Andrea Uhler und Ralf Höhne (v.l.n.r) – Beratungslehrer der GvSS
Mit unseren drei Beratungslehrern können Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtige persönliche Anliegen besprechen.
Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und vertraulich.
Herr Höhne
Sprechzeiten für Schüler und Erziehungsberechtigte
Termine nach Vereinbarung Kontaktdaten:
E-Mail: ralf.hoehne@zsl.rsgd.de
Telefon: 07131/562462
Herr Michaelis
Sprechzeiten für Schüler und Erziehungsberechtigte
Termine nach Vereinbarung
Kontaktdaten:
E-Mail: thomas.michaelis@zsl.rsgd.de
Telefon: 07131/562462
Frau Uhler
Sprechzeiten für Schüler und Erziehungsberechtigte
Termine nach Vereinbarung
Kontaktdaten:
E-Mail: andrea.uhler@zsl.rsgd.de
Telefon: 07131/562462
Erreichbarkeit
Im Raum 229 (Elternsprechzimmer).
Sinnvoll ist eine vorherige Anmeldung entweder persönlich am Lehrerzimmer oder per E-Mail.
Wann ist es sinnvoll einen Termin mit einem Beratungslehrer zu vereinbaren?
Der Beratungslehrer ist Ansprechpartner,
- wenn man sich überlegt, welchen weiteren schulischen oder beruflichen Weg man gehen kann oder sollte,
- wenn man Adressen von weiterführenden Schulen benötigt,
- wenn Lern- und Leistungsschwierigkeiten den Schulerfolg in Frage stellen und man etwas daran ändern möchte,
- wenn man z. B. anhand eines Testes wissen möchte, wo seine persönlichen Stärken und Schwächen liegen,
- wenn man einfach mal jemanden braucht, um sich in Ruhe auszusprechen.
Was erwartet der Beratungslehrer von dem Ratsuchenden?
Der oder die Ratsuchende kommt freiwillig und ist bereit, Zeit zu investieren und an sich zu arbeiten; sofortige Lösungen aus dem Rezeptbuch gibt es meist nicht.
Tätigkeitsschwerpunkte
Der Schwerpunkt der Tätigkeit der baden-württembergischen Beratungslehrer liegt in der Schullaufbahnberatung, insbesondere
- bei der Schullaufbahnwahl
- beim Schullaufbahnwechsel
- beim Übergang zwischen den Schularten
- in der Unterstützung bei der Entscheidung für Bildungsabschlüsse
- bei der Fächerwahl im „Wahlpflichtbereich“
- bei der Orientierung im beruflichen Schulwesen
- beim Übergang in das berufliche Schulwesen
- beim Übergang in die gymnasiale Oberstufe
Weitere Aufgaben des Beratungslehrers bestehen in
- Entscheidungshilfen bei der Zuweisung zu Stütz- und Förderkursen
- der Unterstützung bei der Berufsberatung bzw. der Studienberatung
- der Mitwirkung bei den örtlichen Informationsveranstaltungen zur Wahl der Schullaufbahn
- der Bereitstellung von Informationsmaterial