Aufnahmebedingungen

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Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule Wirtschaft sind

  1. Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs
    oder
  2. Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule
    oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs
    oder Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,
  3. Abgangszeugnis nach Besuch der Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau M
    oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs
    oder Abgangszeugnis nach Besuch der Klasse 8 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs,
    wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durch­schnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchs­tens einem dieser Fächer die Note „mangel­haft“ erteilt sein darf.
  4. Das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkrealschule oder Hauptschule oder in die Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau G mit jeweils mindestens der Note „befriedigend“ in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
    oder
  5. Das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau M mit mindestens der Note 3,5 im Durchschnitt der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“.
  6. Nachweis eines den Nummern 1, 2, 3, 4 oder 5 gleichwertigen Bildungsstands.

Aufnahmebedingungen

Probezeit

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird ein Halbjahreszeugnis erteilt. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.

Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss die Schule verlassen, kann die Schule jedoch auf seinen Wunsch mit den Rechten und Pflichten eines Schülers noch bis zum Ende des ersten Schuljahres weiter besuchen.

Stellt die Klassenkonferenz zum Ende des ersten Schuljahres fest, dass der Schüler in die zweite Klasse versetzt werden könnte, entfällt die Verpflichtung, die Schule verlassen zu müssen.

Auswahlverfahren

Erfüllen mehr Bewerber die Zulassungsvorausset­zungen als Schüler aufgenommen werden kön­nen, findet ein Auswahlverfahren statt. Die endgültige Aufnahme erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid der Schule nach Beendi­gung des Aufnahmeverfahrens.

Unvollständig ausgefüllte Anmeldungen können nicht bearbeitet werden.