Aufnahmebedingungen

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in das Wirtschaftsgymnasium (gemäß Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Aufnahme in das Wirtschaftsgymnasium vom 23.12.1982, zuletzt geändert am 21.08.2021)

  • Real-, Berufsfach- und Berufsaufbauschüler
    der Realschulabschluss oder die Fachschulreife mit
    einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“.
  • Gymnasiasten
    Besuch der Klasse 9 des Allgemeinbildenden Gymnasiums und nach der Versetzung Wechsel in die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums. Der mittlere Bildungsabschluss wird erst erreicht, wenn am Beruflichen Gymnasium die Versetzung in die Jahrgangsstufe 1 vorliegt (insgesamt 8 Jahre).
    oder
    Besuch der Klasse 10 des Allgemeinbildenden Gymnasiums und nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 mit mittlerem Bildungsabschluss Wechsel in die Eingangsklasse des Beruflichen Gymnasiums (insgesamt 9 Jahre). Der Besuch der Eingangsklasse des Beruflichen Gymnasiums gilt in diesem Fall nicht als Wiederholung der Klasse.
    oder
    GMS-Schüler mit E-Niveau mit 2. Fremsprache.

WG Aufnahmebedingungen

Altersbegrenzung

Der Bewerber darf bei Schuljahresbeginn (gesetzlich der 1. August des Jahres) der Eingangsklasse das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Auswahlverfahren (gilt auch für Nachrückverfahren)

(gemäß Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Aufnahme in das Wirtschaftsgymnasium vom 23.12.1982, zuletzt geändert am 09.04.2009)

Erfüllen mehr Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als in das Wirtschaftsgymnasium aufgenommen werden können, werden sie nach folgendem Auswahlverfahren ausgewählt:

Bei allen Bewerbern wird der Durchschnitt der Noten aus den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf eine Dezimale berechnet.

Durchschnittsnote und Art des Schulabschlusses

Die Bewerber werden in der Reihenfolge des erzielten Durchschnitts, bei gleichem Durchschnitt in der Reihenfolge des Zeugnisgesamtdurchschnitts, aufgenommen, wobei zu berücksichtigen ist, dass

  • 85% der Schulplätze von Bewerbern mit Realschulabschluss, Werkrealschulabschluss oder Fachschulreife (verteilt auf die Bewerbergruppen) und
  • 15% der Schulplätze von Bewerbern mit Versetzungszeugnis in die Klasse 10 (G8) eines Gymnasiums

zu besetzen sind. Die von einer Bewerbergruppe nicht beanspruchten Plätze stehen für die andere Bewerbergruppe zusätzlich zur Verfügung.

Keine Aufnahmeprüfung

Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.