Die Gustav-von-Schmoller-Schule Heilbronn ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG)
barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.gvss-hn.net.
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 22.06.2025 erstellt.
Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
(§ 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO)).
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.07.2025 überprüft.
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen
Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gustav-von-Schmoller-Schule Heilbronn wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. (sekretariat@gvss.de)
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums
für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie
folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.